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Fotovoltaik versichern ?

Was kann versichert werden ?

Was sollte versichert werden ?

Worauf sollte man sich lieber nicht einlassen ?

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Fotovoltaik versichern ?

Zur Beantwortung der Frage ob eine Versicherung für Fotovoltaik ratsam ist, sollte zunächst jeder selbst entscheiden, wie groß das eigene Risiko beziehungsweise die eigene Bereitschaft ist, Einbußen oder Zusatzbelastungen durch unvorhersehbare Ereignisse selbst zu tragen.
  • Gewinneinbußen:

    Fotovoltaik beinhaltet hochwertige und langlebige Technik, die ihren Preis hat. Typische Anlagen erwirtschaften nach weniger als der Hälfte ihrer geschätzten Lebensdauer von 35 Jahren Überschüsse.
    Diese Gewinne können jedoch nur erreicht werden, wenn die Anlage nicht vorher z.B. durch Blitzschlag zerstört wird.

  • Finanzielle Zusatzbelastungen:

    Fotovoltaikanlagen werden häufig über einen KfW-Kredit finanziert. Bei wirtschaftlichen Fotovoltaiksystemen zur Netzeinspeisung werden die Vergütungen des Stromversorgers plus einem Eigenanteil von ca. 25% zur Tilgung des Kredits verwendet.
    Fällt die Anlage durch ein nicht versichertes Ereignis aus, so steigt für den Zeitraum des Ausfalls die finanzielle Belastung für die Kredittilgung demzufolge um das ca. 4-fache an.

Tipp:

Informieren Sie sich im nächsten Abschnitt welche Risiken auftreten und welche versichert werden können.


Was kann versichert werden ?

Beim Betrieb von Fotovoltaikanlagen können folgende Risiken auftreten bzw. versichert werden.

Risiken

Versicherbarkeit

Naturereignisse, wie Blitzschlag und Hagel

ja

Sturm

ja (1)

Kriegsereignisse

nein

Diebstahl

ja (2)

Vandalismus, Sabotage

ja (2)

Überspannung, Kurzschluss, Überstrom

ja (2)

Feuer

ja

Tierverbiss

ja (2)

Explosion

ja (2)

Schneedruck

ja (2)

Reparaturkosten

ja (2)

Ertragsausfall

ja (2)

Normale Abnutzung

nein

Haftungsschäden

ja (3)

Leitungswasserschäden

oft unnötig (4)


(1) In der Wohngebäudeversicherung erst ab Windstärke 8
(2) Nur mit spezieller Fotovoltaikversicherung versicherbar
(3) Mit Betreiberhaftpflichtversicherung versicherbar
(4) Meist auch in der Wohngebäudeversicherung enthalten

Je nach Größe, Montageart und Montageort einer Anlage geht von den aufgelisteten Ereignissen ein unterschiedlich hohes finanzielles Risiko für den Fotovoltaik Betreiber aus.

Tipp:

Informieren Sie sich im nächsten Abschnitt, welche Ereignisse den Betrieb Ihrer Fotovoltaikanlage ernsthaft gefährden können.


Was sollte versichert werden ?

Zur Beantwortung der Frage, welche Risiken versichert werden sollten, ist zunächst erst einmal die Erfassung folgender Istzustände notwendig:

1.

Größe der Fotovoltaikanlage in kW

2.

Montageart (Boden, Fassade, Aufdach, Dachintegriert)

3.

Montageort (bewohnt bzw. "bewacht", ...)

Jeder Fotovoltaik Betreiber wird über unterschiedliche finanzielle Reserven für Ausfälle verfügen und dementsprechend andere finanzielle Grenzen festlegen. Sie können daher die folgenden Szenarien mit Ihren eigenen Zahlenwerten an Ihre individuellen Bedingungen anpassen.

Zu 1.

(Größe der Fotovoltaikanlage):

Eine große Fotovoltaikanlage mit einem Kaufpreis von ca. 60.000 EUR (etwa 30 kW) fällt in der Hauptertragszeit z.B. durch Blitzschlag für 28 Tage aus. In dieser Zeit kann leicht ein Ertragsausfall von 1000 EUR auftreten, der vorher zur Kredittilgung fest eingeplant wurde.
Die Ausfallzeit und damit die finanzielle Belastung kann sich weiter erhöhen, wenn die erforderlichen Ersatzteile nicht sofort lieferbar sind.
Hinzu kommen nicht zu vernachlässigende Reparaturkosten.

Überschaubar wird dagegen das Risiko durch Ertragsausfall bei kleinen Anlagen mit 5 kW für ca. 11.000 EUR bleiben. Eine Absicherung gegen Ertragsausfall kann hier daher nur bedingt empfohlen werden.

Zu 2.

(Montageart):

Die unterschiedlichen Montagearten begünstigen das Eintreten unterschiedlicher Risikofaktoren.
Während eine gut erreichbare Bodenanlage einem erhöhtem Diebstahl Risiko ausgesetzt ist, dürfte sich dieses Risiko bei einer dachintegrierten Fotovoltaikanlage in einem Wohngebiet auf fast 0 reduzieren.
Umgekehrt dürfte das Blitzschlag Risiko für eine Bodenanlage niedriger ausfallen, als bei einer Dachanlage, die zum höchsten Punkt in der nahen Umgebung gerechnet werden kann.

Während ein Blitzschlag im günstigsten Fall "nur" die Fotovoltaik Module eines Strangs mit vielleicht ein paar tausend Euro Schadensumme zerstört, sind in der Vergangenheit beim Diebstahl von allen Modulen schon Schäden von mehreren hunderttausend Euro bei einzelnen Großanlagen entstanden.

Zu 3.

(Montageort):

Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines ständig bewohnten Einfamilienhauses ist sicherlich kaum einem Diebstahl Risiko ausgesetzt, wenn die Anlage außerdem noch im Blickfeld von Nachbarn liegt.
Anders sieht die Sache schon aus, wenn die Anlage in einem nur zeitweise bewohnten Gebiet installiert ist, wie z.B. in Kleingarten- oder Wochenendsiedlungen. Der Einschluss des Diebstahl Risikos in die Versicherung und der Einbau von Diebstahl hemmenden Maßnahmen kann hier nur empfohlen werden. Kostengünstig könnten beispielsweise Kugeln in die Schraubenköpfe des Montagesystems eingeschlagen werden.
Insbesondere Besitzer einer einfach zugänglichen Bodenanlage sollten sich nicht durch die begründeten Zuschläge der Versicherungsgesellschaften vom Einschluss des Diebstahl Risikos abhalten lassen.

Für Schäden durch Vandalismus oder Sabotage dürften am ehesten Anlagen anfällig sein, die sich z.B. in Steinwurfweite von öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden. Wegen der leichteren Erreichbarkeit vermuten wir in Zukunft eine größere Schadenhäufigkeit bei Boden- und Fassadenanlagen. Bei Dachanlagen wird das Vandalismus Risiko stark von der Lage des Hauses abhängig sein. Bei einem großen Grundstück mit Wachhund und einem für Fremde außerhalb der Steinwurfweite stehenden Haus kann dieses Risiko vernachlässigt und der Einschluss in die Versicherung nur bedingt empfohlen werden.

Schwer einschätzbare Risiken dürften unabhängig von den bereits beschriebenen unterschiedlichen Istzuständen für einen Schaden durch Kurzschluss, Überstrom bzw. Überspannung bestehen. Bei diesen Risiken wäre eine Abhängigkeit von der verwendeten Technik wie z.B. Wechselrichter und Qualität der Verkabelung denkbar. Ein Einschluss dieser schwer kalkulierbaren Risiken in die Versicherungspolice erscheint daher generell sinnvoll.
Wenn außerdem noch eine Blitzschutzanlage installiert wird, können Rabatte auf die Versicherungsprämie gewährt werden. Eine geeignete Blitzschutzanlage sollte die Fotovoltaikanlage nicht nur vor einem direkten Blitzeinschlag schützen, sondern auch vor Spannungsspitzen im Stromnetz schützen.

Bei einer gut geplanten Fotovoltaikanlage wird das Risiko für einen Schaden durch Tierverbiss dadurch gemindert, dass die Kabel überwiegend in Kanälen verlegt werden. Dem weitverbreiteten Marder wird es hierdurch erschwert an den Kabeln zu knabbern. Eine aufwändige Demontage der Fotovoltaik-Module und Neuverlegung der Kabel sollte damit nicht so oft vorkommen.

Einem recht hohem Feuer-Risiko unterliegen Fotovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit Heu- und Strohlagerung. Bereits vor einer Investition in Fotovoltaik sollten Sie alle Möglichkeiten zur Versicherung des Feuerrisikos prüfen. Ggf. kann die Fotovoltaikanlage als werterhöhender Gebäudebestandteil auch in Ihre bereits vorhandene Gebäudebrand-Versicherung eingeschlossen werden.

Problematisch kann auch die Versicherung gegen Feuer bei Gebäuden mit nicht massiven Außenwänden sein. Als nicht massive Außenwände gelten beispielsweise Holzkonstruktionen und Holzfachwerke mit Lehmfüllung. Im Zweifelsfall sind Sie bei der Angebotsanforderung gut beraten, detaillierte Angaben zum Bauwerk zu machen.

Ein weiteres Risiko, das bei der Absicherung von Fotovoltaik häufig übersehen wird, ist die Haftung für Fremdschäden.
Die Betreiber von Fotovoltaik werden automatisch als Unternehmer eingestuft. Damit ist eine Haftung für Fremdschäden in privaten Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen im Normalfall nicht eingeschlossen. Gelegentlich machen Versicherer bei kleineren Fotovoltaikanlagen bis ca. 10 kwp aber auch eine Ausnahme und nehmen das Risiko in eine private Haftpflicht mit auf. In diesem Fall sollten Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen lassen.
Gewerbetreibende sollten zur Vermeidung von Doppelversicherung vor Abschluss einer separaten Betreiberhaftpflicht prüfen, ob das Fotovoltaik-Haftungsrisiko in eine bereits bestehende Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden kann.
Mit einer separten Betreiberhaftpficht-Versicherung für Fotovoltaik ist es möglich, die eigene Haftung für Fremdschäden unterschiedlichster Art auf eine Versicherung zu übertragen. Die Versicherung wäre im Fall von Sach- und Personenschäden zur Leistung verpflichtet, so beispielsweise bei:

+

Schäden durch herabfallende Module;

+

Schäden an gemieteten Dächern, wenn der Einschluss von Allmählichkeits- und Gebäudeschäden vereinbart wurde;

+

Regressansprüchen bei Betreibergemeinschaften untereinander;

+

Versorgungsstörungen gegenüber Energieversorgungsunternehmen

+

Zweifelhafte Rechtsansprüche Dritter werden von der Versicherung vor Gericht abgewehrt.


Tipp:

Schätzen Sie die finanziellen Risiken für Ihre Anlage und fordern Sie ggf. ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot an
(Menüpunkt Topps).

Sind Sie der Meinung, das ein Risiko nicht ausreichend berücksichtigt wurde?
Dann teilen Sie es uns bitte per e-mail mit (Menüpunkt Kritisieren).


Worauf sollte man sich lieber nicht einlassen ?

Zur Versicherung von Fotovoltaiktechnik bestehen zwei Möglichkeiten:

1.

Spezielle Fotovoltaikversicherung.

2.

Einschluss in die Wohngebäudeversicherung.

Nach Prüfung der Bedingungen und des Preis-Leistungsverhältnisses können wir jedoch den Betreibern der Fotovoltaikanlagen aus folgenden Gründen nur den Abschluss einer Speziellen Fotovoltaikversicherung empfehlen:

-

Für eine Wohngebäudeversicherung bilden gleitende Neuwerte die Kalkulationsgrundlage. Das heißt, die Prämien steigen mit den Neubaukosten für Gebäude. Dagegen verringert sich der Wert einer Fotovoltaikanlage durch Abschreibung und sinkende Herstellungskosten.

Folge:

Für eine am Anfang in vereinbarter Höhe versicherte Fotovoltaikanlage werden in Zukunft zu hohe Beiträge von der Wohngebäudeversicherung kassiert.

-

Die nachträgliche Installation einer Fotovoltaikanlage von mehreren tausend Euro erhöht den Gebäudewert nicht unwesentlich. Zwangsläufig muss der Einschluss von Fotovoltaik in die Wohngebäudeversicherung zu einer Prämienerhöhung führen.

Folge:

Unterbleibt die Neuberechnung der Prämie bleibt der Betreiber der Fotovoltaikanlage im Schadenfall wegen Unterversicherung auf Kosten sitzen. Bei Einschluss von Leitungswasserschäden erhöht sich auch diese Prämie, obwohl eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach durch Leitungswasser wohl kaum geschädigt werden kann.

-

In der Wohngebäudeversicherung werden üblicherweise nur wenige Risiken wie Hagel-, Sturm-, Blitzschlag-, Feuer-, Leitungswasser-Schäden abgesichert. Für Fotovoltaikanlagen bedeutende Risiken wie Vandalismus, Diebstahl, Tierverbiss, Kurzschluss und Überspannung sind normalerweise nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Folge:

Eine ungenügende Risikoabsicherung der Fotovoltaikanlage mit einer Wohngebäudeversicherung kann im Schadenfall zu teuren Überraschungen führen.

Neuerdings werden bei Landwirtschaftlichen Installationsobjekten bestimmte Risiken von einigen Versicherungen ausgeschlossen. Bitte lesen Sie daher genau das Kleingedruckte, ob von Ihnen nicht gewünschte Beschränkungen enthalten sind:

-

Explosion, Brand

Deckungslücke:

Landwirtschaftliche Gebäude sind häufig aus Holz gebaut und daher überdurchschnittlich durch Feuer gefährdet. Einige Versicherungen bieten daher den Einschluss dieser Risiken auch nicht gegen Beitragszuschlag an.

-

Sturm

Deckungslücke:

Befindet sich im Kleingedruckten der Vermerk, dass erst ab Windgeschwindigkeiten von 60 m/s (216 km/h) Versicherungsleistungen erbracht werden, so entspricht dies einem praktischen Ausschluss des Sturm-Risikos durch die Versicherung.
Einem praktischen Ausschluss entspricht dies, weil derartig hohe Windgeschwindigkeiten selbst in exponierten Gipfellagen kaum auftreten (Brocken, Fichtelberg). Zum Vergleich: Von Orkan (Windstärke 12) wird ab 32 m/s (115 km/h) gesprochen.

Neben Versicherungen für Fotovoltaiktechnik werden auf dem Markt auch Ertragsgarantieversicherungen angeboten. Vor dem Abschluss einer Versicherung zur Ertragsgarantie sollten folgende Punkte kritisch hinterfragt werden:

-

Wie hoch ist der garantierte Ertrag?

Hintergrund:

Ist der garantierte Ertrag zu hoch angesetzt muss die Versicherung zahlen. Bevor man sich jedoch in falscher Sicherheit wiegt sollte abgeklärt werden, ob die Versicherung von einem möglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann.

-

Wie lange läuft die Versicherung?

Hintergrund:

Hier ist davon auszugehen, dass eine lange Vertragslaufzeit von 10 oder mehr Jahren wohl schon eher für die Erfüllung der versprochenen Ertragsprognosen spricht als eine kurze Versicherungsdauer mit überdurchschnittlicher Ertragsgarantie.

-

Ist der Abschluss einer Ertragsgarantieversicherung wirtschaftlich?

Hintergrund:

Bei einer ordnungsgemäß installierten Fotovoltaikanlage mit nahezu optimaler Ausrichtung kann in Deutschland mit einem durchschnittlichen Ertrag von 850 kWh je kWp installierter Leistung gerechnet werden. Es läßt sich leicht berechnen, ab welchem permanenten Minderertrag die Versicherungsprämie nicht höher ist als die zu erwartende Erstattung für Mindererträge.

Fraglich bleibt, ob die jährliche Einstrahlungsschwankung ein echtes Risiko beim Betrieb von Fotovoltaik darstellt, das einer Ertragsgarantie Versicherung bedarf, oder ob sich Ertragsschwankungen über die Betriebsdauer von 25 bis 40 Jahren bei einer qualitativ hochwertigen Fotovoltaikanlage ausgleichen und eine Ertragsgarantieversicherung überflüssig machen.

Tipp:

Schätzen Sie die finanziellen Risiken für Ihre Anlage und fordern Sie ggf. ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot an
(Menüpunkt Topps).

Links zum Thema

Wenn die Fotovoltaikanlage mit einer inneren und äußeren Blitzschutzanlage ausgerüstet ist, können Rabatte auf die Versicherungsprämie gewährt werden.


Stand: 01.01.2016

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